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07.05.2024
07.05.2024
14560 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Schuhgeschäfte dürfen öffnen

07.04.2021Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 12. BayIfSMV gehören und damit auch in Gebieten mit einer 7- Tages-Inzidenz von über 100 öffnen dürfen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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