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28.04.2024
28.04.2024
10818 Oberlandesgericht Stuttgart

OLG Stuttgart zur Haftung nach Unfall mit Schwerverletzten in einer Kletteranlage

19.03.2020Ein Mann, der in einer Kletterhalle in Stuttgart von einem abstürzenden Kletterer schwer verletzt wurde, hat Anspruch auf Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart nun entschieden, dass der Betreiber der Anlage dem Mann aus der Verletzung einer Verkehrs­sicherungs­pflicht zu 75 % haftet.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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