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28.04.2024
28.04.2024
15031 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Klettergärten und Kletterparks

11.05.2021Das Niedersächsischen Ober­verwaltungs­gerichts hat mit Eilbeschluss § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit danach Klettergärten und Kletterparks für den Publikumsverkehr und Besuche geschlossen sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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