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29.04.2024
29.04.2024
18346 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Biogas­anlagen­betreiber nicht zur Vorhaltung eigener Lagerkapazitäten für ihre Gärrückstände verpflichtet

27.04.2022Der 10. Senat des Niedersächsischen Ober­verwaltungs­gerichts hat festgestellt, dass die bestehende Verpflichtung der Klägerin zur Vorhaltung von Lagerkapazitäten entfällt, wenn sie durch schriftliche vertragliche Vereinbarung mit einem Dritten sicherstellt, dass die das betriebliche Fassungsvermögen übersteigende Menge der von ihr erzeugten Gärrückstände entsprechend den Regelungen der Düngeverordnung landwirtschaftlich, insbesondere auch als Düngemittel, verwertet wird.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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