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28.04.2024
28.04.2024
23434 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Bindungswirkung eines Versäumnisurteils für die Erbunwürdigkeit

12.03.2024Die Erbunwürdigkeit liegt vor, wenn aufgrund einer schweren Verfehlung jemand von der Erbfolge komplett ausgeschlossen wird, Vermächtnis- und/ oder Pflichtteils­ansprüche sind inbegriffen. Die Voraussetzungen einer Erbunwürdigkeit sind im Gesetz geregelt. Als Beispiele sind die Tötung des Erblassers, die Täuschung oder Verhinderung an dem Erstellen eines Testaments zu nennen. Die Aufzählung im Gesetz ist abschließend und […]Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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