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02.05.2024
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12363 Verwaltungsgericht Neustadt

Besuch von Sexkinos ohne Einhaltung des Mindestabstands von Personen aus zwei Haushalten möglich

12.10.2020Der Betreiber eines Sexkinos sei nicht daran gehindert, in seinen Kinosälen auch Personen aus zwei Hausständen ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zuzulassen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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