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29.04.2024
29.04.2024
16276 Verwaltungsgericht Wiesbaden

Beseitigung von Baumaterialien und Folien an Grenzbebauung durch untere Bauaufsichtsbehörde im Rheingau-Taunus-Kreis zu Recht angeordnet

12.08.2021In einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden wandten sich die Eigentümer eines nur 1,70 m breiten, aber ca. 15 m langen Grundstücks gegen eine Verfügung der unteren Bauaufsichtsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises vom 21. Juni 2021, mit der ihnen aufgegeben worden war, Baumaterialien und Folien, die sie vor der mit Wohnraumfenstern versehenen Grenzwand des Nachbargrundstückes aufgestellt hatten, zu entfernen. Das Verwaltungsgericht gab der Bauaufsichtsbehörde Recht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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