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29.04.2024
29.04.2024
17916 Finanzgericht Münster

Berichtigung der als Vorsteuer abgezogenen Einfuhrumsatzsteuer bei Insolvenzanfechtung

22.02.2022Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass der Vorsteuerabzug für Einfuhrumsatzsteuer zu berichtigen ist, wenn die Einfuhrumsatzsteuer aufgrund einer Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zurückgezahlt wird.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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