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28.04.2024
28.04.2024
19166 Landesarbeitsgericht Thüringen

Beleidigungen gegen Chef und Kollegen im Zuge menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen rechtfertigen keine fristlose Kündigung

22.08.2022Beleidigungen eines Arbeitsnehmers gegen den Chef und Arbeitskollegen sind in einem milderen Licht zu sehen, wenn der Arbeitnehmer unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen leidet. In diesem Fall kann der Blick auf die Bedeutung der Äußerung verstellt sein. Der Arbeitnehmer kann aber abgemahnt werden. Dies hat das Thüringer Landes­arbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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