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27.04.2024
27.04.2024
13174 Amtsgericht Stuttgart

Bei fehlender Kenntnis muss wegen Urheber­rechts­verletzung als Täter in Anspruch genommener Anschlussinhaber nicht ladungsfähige Anschrift der Alternativtäter ermitteln

06.01.2021Ist ein wegen einer Urheber­rechts­verletzung als Täter in Anspruch genommener Anschlussinhaber die Anschrift der möglichen Alternativtäter nicht bekannt, da sich die Wohngemeinschaft zwischenzeitlich aufgelöst hat, besteht keine Pflicht zum Nachforschen bzw. Ermittlung einer aktuellen ladungsfähigen Anschrift. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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