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27.04.2024
27.04.2024
14630 Verwaltungsgericht Köln

Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informations­freiheits­gesetz auf Angabe einer persönlichen Adresse bestehen

15.04.2021Eine Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informations­freiheits­gesetz (IFG) vom Bürger die Angabe einer postalischen Anschrift oder einer persönlichen E-Mail-Adresse verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit zwei Klagen des Bundes­innen­ministeriums (BMI) gegen den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informations­freiheit (BfDI) stattgegeben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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