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27.04.2024
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11230 Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Beengte Unterbringung von Fernfahrern in Mehrbettzimmern, mit Gemeinschaftsküche, einem Aufenthaltsraum und Gemeinschaftsbädern stellt keine Wohnnutzung dar

13.05.2020Bei der beengten Unterbringung von Fernfahrern in Mehrbettzimmer, mit einer Gemeinschaftsküche, einem Aufenthaltsraum und Gemeinschaftsbädern, handelt es sich nicht um eine Wohnnutzung. Vielmehr ist darin eine Beherbergung zu sehen. Dies hat der Hessische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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