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30.04.2024
30.04.2024
17401 Bundesgerichtshof

BGH: Keine quotenmäßige Anspruchskürzung bei Verstoß gegen Schadens­minderungs­pflicht wegen unterlassener zumutbarer Erwerbstätigkeit

13.12.2021Verstößt ein Unfallgeschädigter gegen die Schadens­minderungs­pflicht, weil er die Aufnahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit unterlässt, wird das erzielbare fiktive Einkommen auf den Schaden angerechnet. Eine quotenmäßige Anspruchskürzung kommt nicht in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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