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01.05.2024
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12420 Bundesgerichtshof

BGH: Kautions­rück­zahlungs­anspruch des Mieters unterliegt nicht Pfändungsschutz nach § 850 i ZPO

20.10.2020Der Kautions­rück­zahlungs­anspruch des Mieters gehört nicht zu den sonstigen selbst erwirtschafteten Einkünften und unterliegt damit nicht dem Pfändungsschutz nach § 850 i ZPO. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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