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27.04.2024
27.04.2024
11725 Bundesgerichtshof

BGH: Bei Einbau einer Photovoltaikanlage in die Fassade eines grundlegend umgebauten Gebäudes gilt für Gewähr­leistungs­rechte hinsichtlich mangelhafter Planungs- und Über­wachungs­leistungen 5-jährige Verjährungsfrist

28.07.2020Bei einem Einbau einer Photovoltaikanlage in die Fassade eines grundlegend umgebauten Gebäudes gelten für die Gewähr­leistungs­rechte hinsichtlich mangelhafter Planungs- und Über­wachungs­leistungen die fünfjährige Verjährungsfrist gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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