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28.04.2024
28.04.2024
16852 Bundesgerichtshof

BGH: Außergewöhnliche Umstände beim Vorflug können zum Ausschluss von Ent­schädigungs­zahlungen führen

28.09.2021Kommt es zu einer Ankunftsverspätung oder Annullierung eines Fluges, weil das eingesetzte Flugzeug bei einem Vorflug am Vortag von einem außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) betroffen ist, so kann dies zum Ausschluss der Ent­schädigungs­zahlung nach Art. 7 VO führen. Ein Fluglotsenstreik gilt als außergewöhnlicher Umstand. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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