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28.04.2024
28.04.2024
12497 Kurzarbeit

BAG zu den Anforderungen der Wirksamkeit einer Betriebs­vereinbarung zur Kurzarbeit

03.11.2020Die Einführung von Kurzarbeit erfordert in den meisten Fällen, dass zwischen Arbeit­nehmern und Arbeitgeber eine Vereinbarung geschlossen wird. Wenn es einen Betriebsrat gibt, kann sie in einer Betriebs­vereinbarung mit dem Betriebsrat bestehen. Zur Mit­bestimmung gehört schließlich laut Betriebs­verfassungs­gesetz auch die „vorübergehende Verkürzung oder Ver­längerung der betriebs­üblichen Arbeitszeit“.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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