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03.05.2024
03.05.2024
12196 Bundesarbeitsgericht

BAG setzt Kündigungsschutz-Verfahren wegen anhängiger Verfassungs­beschwerden aus

15.09.2020Der Sechste Senat des Bundesarbeits­gerichts hat am 13. Februar 2020 (- 6 AZR 146/19 - u.a.) entschieden, dass die Kündigungen des Cockpit-Personals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 28. November 2017 wegen Fehlerhaftigkeit der Massenent­lassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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