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02.05.2024
02.05.2024
12112 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Außerordentliche Kündigung des Dienstvertrags des ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden der GDL unwirksam

04.09.2020Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zur Zahlung von knapp 170.000,00 € an einen ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden verurteilt. Nach einer wirksamen Amtsenthebung sei der daneben bestehende Dienstvertrag nicht wirksam gekündigt worden. Es fehle sowohl an einer rechtzeitig von dem hierfür zuständigen Hauptvorstand ausgesprochenen Kündigungserklärung als auch an einem wichtigen Grund für die Kündigung, begründete das OLG das Urteil.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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