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28.04.2024
28.04.2024
21702 Arbeitsgericht Berlin

Arbeitsgericht Berlin erklärt den Dienstvertrag des Ex-RBB Verwaltungs­direktors für sittenwidrig - Grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

01.09.2023Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage des Verwaltungs­direktors des RBB in wesentlichen Teilen abgewiesen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, der zuletzt zwischen den Parteien im Jahr 2018 geschlossene Dienstvertrag sei aufgrund der Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld sittenwidrig im Sinne des § 138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und daher nichtig. Daher habe die Beklagte sich mit Schreiben vom 3. Februar 2023 einseitig von dem Vertrag mit dem Kläger lossagen können. Auf die Wirksamkeit der erklärten außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses kam es daher streitentscheidend nicht mehr an.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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