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15.07.2025
15.07.2025
26187 buero.malkus - Rechtsanwaltskanzlei

Auskunftsersuchen gegenüber Banken im Straf- und Ermittlungs­verfahren – ein Überblick

15.07.2025Rechtsgrundlagen: § 161a, § 95, § 163 Abs. 3 StPODie Staatsanwaltschaft kann gemäß §§ 161a, 95 StPO Auskunft von Dritten – wie Banken – verlangen. Solche Auskunftsersuchen ersetzen eine formale Zeugenvernehmung und ermöglichen damit Sachverhalts­aufklärung, ohne das Bankpersonal persönlich zu laden. Die Bank ist dann zur Auskunft mithin nach aktuell gefestigter Rechtsprechung verpflichtet. Das Bankgeheimnis steht dem nicht entgegen – ein strafprozessualer Schutz existiert insoweit nicht mehr (hM vgl. Beck/Depré/Ampferl/Pelz § 37. Rn. 252 mWn). Das sogenannte „Bankgeheimnis“ schützt heute nicht mehr vor der Herausgabe im Strafverfahren. Der BGH und die überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur sehen im strafprozessualen Kontext keinen ...Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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