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11.05.2025
11.05.2025
22210 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Arzthaftung - Radiologe darf vor für ihn erkennbaren „Zufallsbefunden“ nicht die Augen verschließen: Oberlandesgericht Dresden 10-10-2023

19.10.2023Wird ein Patienten mit Kopfschmerzen an einen Radiologen zum MRT überwiesen, so darf der Radiologe auch vor einem sichtbaren Nebenbefund außerhalt des Gehirnschädels (hier: im Ohrgang) nicht die Augen verschließen. Auch wenn er in medizinischer Sicht nicht selbst verpflichtet ist, diesen Zufallsbefund abzuklären, hat er den Befund im Arztbrief an den überweisenden Behandler aufzunehmen. Übersieht der Radiologe diesen erkennbaren Nebenbefund, stellt dies einen Diagnosefehler dar. Die Arzthaftungsklage des Patienten wurde letztlich aber abgewiesen, weil es dem Patienten nicht gelang, nachzuweisen, dass sein Gesundheitsschaden gerade auf diesem Fehler des Radiologen beruhte (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 10.10.2023 - 4 U 634/23).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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