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28.04.2024
28.04.2024
12270 Oberlandesgericht Braunschweig

Arglistiges Verschweigen von Vorerkrankungen beim Versicherung­svertrag berechtigen zum Rücktritt

28.09.2020Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass die Versicherung vom Vertrag zurücktreten kann, wenn ein Versicherungsnehmer beim Vertragsschluss Fragen zum Gesundheitszustand bewusst wahrheitswidrig beantwortet.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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