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27.04.2024
27.04.2024
22236 Rechtsanwalt Dr. Simon

OLG Dresden zu Gesundheitsfragen in der Berufsunfä­higkeitsver­sicherung (BU-Versicherung) ), 4 U 1215/22

23.10.2023Das Oberlandesgericht Dresden hatte sich im vorliegenden Fall damit auseinanderzusetzen, ob ein bestehendes „Lampenfieber“ als Erkrankung bzw. gesundheitliche Beschwerden bei Abschluss einer BU-Versicherung von der Versicherungskundin anzugeben war.Der Beitrag OLG Dresden zu Gesundheitsfragen in der Berufsunfä­higkeitsver­sicherung (BU-Versicherung) ), 4 U 1215/22 erschien zuerst auf Rechtsanwalt Simon - Hannover.Weiterlesen auf kanzleisimon.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzleisimon.de
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