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29.04.2024
29.04.2024
21213 Kanzlei Wagner Halbe Rechtsanwälte

Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Kündigung von Betriebsrats­mitgliedern

29.01.2019Fazit:Auch Betriebsrats­mitglieder genießen keine unumschränkte Narrenfreiheit. Bei schweren arbeitsver­traglichen Pflichtverletzungen, die eignet sind einen wichtigen Grund im Sinne des Gesetzes abzugeben, kommt insoweit eine außerordentliche Kündigung des betreffenden Betriebsrats­mitgliedes in Betracht. Zuvor müssen Sie jedoch rechtzeitig die Zustimmung des Betriebsrats hierzu einholen. Wird Ihnen diese vom Betriebsrat nach erfolgter Anhörung versagt, bleibt die Möglichkeit, die Zustimmung zur fristlosen Kündigung des Betriebsrats­mitglieds durch einen Beschluss des Arbeitsgerichts zu ersetzen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. Deutschlandweit vertreten wir zahlreiche Arbeitgeber bei der Beendigung von ...Weiterlesen auf www.wagnerhalbe.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.wagnerhalbe.de
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