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27.04.2024
27.04.2024
21712 Rechtsanwalt Dr. Simon

Arbeitsrecht: Nebentätigkeit als Intensivpfleger in der Corona-Pandemie

09.11.2022Der Arbeitnehmer war zunächst langjährig als Intensivkran­kenpfleger bei der Arbeitgeberin tätig. Aktuell arbeitet er jedoch im Bereich des Patienten­managements. Diese Tätigkeit erfolgt nicht mehr im Schichtsystem sondern bei regelmäßigen Arbeitszeiten an den üblichen Werktagen...Der Beitrag Arbeitsrecht: Nebentätigkeit als Intensivpfleger in der Corona-Pandemie erschien zuerst auf Rechtsanwalt Simon - Hannover.Weiterlesen auf kanzleisimon.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzleisimon.de
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