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02.05.2024
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12284 Landesarbeitsgericht Köln

Arbeit­nehmer­eigen­schaft einer als Freiberuflerin geführten Telefon­sex­dienst­leisterin

29.09.2020Eine als Freiberuflerin geführte Telefon­sex­dienst­leisterin ist als Arbeitnehmerin anzusehen, wenn sie in eine fremde betriebliche Arbeitsstruktur mit einseitiger Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe eingebunden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Köln hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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