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28.04.2024
28.04.2024
22263 Urlaub vom Vorjahr

Rest­­urlaub: Ver­­fällt Rest­­urlaub am Jahres­­ende?

25.10.2023Wer das ganze Jahr über viel am Arbeiten war und daher teilweise oder gar nicht dazu gekommen ist, seinen Urlaub zu nehmen, der kann sich am Ende des Jahres fragen, ob der Resturlaub verfällt oder ob er ihn behalten darf. Die Frage ist durchaus berechtigt. Denn einerseits ist die Gewährung von Urlaub zur Erholung des Arbeitnehmers ein hohes Gut im Arbeitsrecht. Daher ist der Verfall von Urlaub durchaus fraglich. Andererseits kann der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran haben, dass ein Arbeitnehmer nicht zu viel ungenutzten Urlaub anhäuft und dann mit einem Schlag für vielleicht zwei Monate weg ist. Daher lautet die berechtigte Frage, verfällt Resturlaub am Jahresende?Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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