wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
07.10.2024
07.10.2024
6099 Arbeit­nehmer-Rechte

Hitzefrei im Büro? Nur im Ausnahmefall

05.09.2023Laut Arbeitsstätten-Regelung soll die Temperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Auch wenn der Arbeitgeber bei großer Hitze zum Einschreiten verpflichtet ist: Zu viel Hoffnung auf ein Hitzefrei sollten sich Arbeitnehmer nicht machen. Laut § 3 Absatz 1 Arbeitsstät­tenverordnung in Verbindung mit Ziffer 3.5 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) muss in Arbeitsräumen eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur herrschen. Grundsätzlich soll laut ASR in Innenräumen eine Höchsttemperatur von 26 Grad Celsius herrschen. Liegen die Temperaturen darüber, kann der Arbeitnehmer aber keineswegs den Stift beiseitelegen und nach Hause gehen.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
www.anwaltsregister.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Hitzefrei_im_Buero_Nur_im_Ausnahmefall