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02.05.2024
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10774 Amtsgericht München

Anstoß an knapp fünf Zentimeter in Parkbucht hineinragenden Begrenzungsstein begründet keinen Schadens­ersatz­anspruch

12.03.2020Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Autofahrer, der rückwärts in eine Parkbucht einparkt und dabei an einen knapp fünf Zentimeter in die Parkbucht hineinragenden Begrenzungsstein stößt, keinen Anspruch auf Schadensersatz hat.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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