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29.04.2024
29.04.2024
10465 Gerichtshof der Europäischen Union

Annullierung des letzten Teilflugs: Bei einheitlicher Buchung mehrerer Teilflüge ist Ort des Startflughafens für Ausgleichszahlung zuständig

21.02.2020Bei Flügen, für die eine bestätigte einheitliche Buchung vorliegt und die in mehreren Teilflügen von verschiedenen Luft­fahrt­unter­nehmen ausgeführt werden, kann der wegen Annullierung des letzten Teilflugs bestehende Ausgleichsanspruch vor den Gerichten des Abflugorts des ersten Teilflugs geltend gemacht werden. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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