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28.04.2024
28.04.2024
14657 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Amazon-Händler für automatische Zuordnung von Warenabbildungen anderer Händler zu seinem Angebot verantwortlich

19.04.2021Angebote auf amazon.de werden über einen Programmalgorithmus von Amazon aus allen hinterlegten Bildern beliebig bebildert, so dass ein Angebot unverpackte Druckerkassetten mit der Abbildung von originalverpackten Kassetten erscheinen kann. Händlern ist es zuzumuten, ein längere Zeit eingestelltes Angebot regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen wurden. Wegen Verletzung dieser Prüfungspflicht hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) gegen eine Händlerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 € verhängt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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