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29.04.2024
29.04.2024
17734 Oberverwaltungsgericht Koblenz

Al Nur-Kindergarten in Mainz bleibt geschlossen

31.01.2022Der Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb des Al Nur-Kindergartens in Mainz ist rechtmäßig. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Koblenz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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