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06.06.2025
06.06.2025
25972 Verfassungsgerichtshof Berlin

AfD-Anfrage zu Vornamen von Messer-Verdächtigen zu Unrecht von Berliner Senat abgelehnt

05.06.2025Weil der Senat von Berlin nicht tragfähig begründet hat, warum er die Frage eines Abgeordneten nach den 20 häufigsten Vornamen bestimmter Tatverdächtiger nicht beantworten will, hat er das parlamentarisches Fragerecht aus Art. 45 Abs. 1 der Verfassung von Berlin verletzt. Das hat der Verfassungs­gerichtshof des Landes Berlin entschieden. Das Organstreit­verfahren des Abgeordneten hatte damit Erfolg.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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