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16.12.2025
16.12.2025
27524 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Abfindung einer Pensionszusage ist nicht zwingend eine verdeckte Gewinnausschüttung

16.12.2025Tipp: 1. Sanierungskontext klar dokumentierenEine Abfindung der Pensionszusage sollte stets in ein nachvollziehbares Sanierungskonzept eingebettet und entsprechend dokumentiert werden. Je deutlicher sich wirtschaftliche Krise, Liquiditätslage und begleitende Maßnahmen belegen lassen, desto eher tritt eine gesellschafts­rechtliche Mitveranlassung in den Hintergrund.2. Doppelten Fremdvergleich ausdrücklich mitdenkenBei der Gestaltung der Abfindungs­vereinbarung ist nicht nur die Vorteilhaftigkeit für die GmbH darzustellen, sondern auch die eigenständige Interessenlage des Pensionsbe­rechtigten. Insbesondere der vorzeitige Zufluss oder die Risikominimierung sollten ausdrücklich als fremdübliche Erwägungen festgehalten werden.3. Formeller ...Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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