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30.04.2024
30.04.2024
16944 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Abfallentsorgungs- und Straßen­reinigungs­gebühren der Stadt Mönchengladbach für 2019 und 2020 rechtmäßig

08.10.2021Die für die Jahre 2019 und 2020 von der Stadt Mönchengladbach erhobenen Abfallentsorgungs- und Straßen­reinigungs­gebühren sind nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die gegen die Festsetzung von Abfallentsorgungs- und Straßen­reinigungs­gebühren durch die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR (mags) gerichteten Klagen abgewiesen. Der Entscheidung kommt für die Gebührenjahre 2019 und 2020 Grundsatzcharakter zu. Eine Vielzahl von Bürgern hatte sich gegen die Festsetzung gewandt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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