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28.04.2024
28.04.2024
18896 Finanzgericht Köln

EU-Rechtswidrig einbehaltene Steuern sind mit 6 % zu verzinsen

13.07.2022Nach der EuGH-Rechtsprechung verstößt § 50 d Abs. 3 des Einkommen­steuer­gesetzes gegen die Niederl­assungs­freiheit und die Kapital­verkehrs­freiheit und ist daher nur eingeschränkt anwendbar. Die dort aufgestellte generelle Missbrauchs­vermutung kann im Einzelfall durch den Steuerpflichtigen erfolgreich widerlegt werden. Ein zu Unrecht unter Berufung auf EU-Rechtswidrige Vorschriften versagter Steuer­erstattungs­anspruch ist zu verzinsen. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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