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29.04.2024
29.04.2024
17867 Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Keine "individuelle Lösung" bei der Müllabfuhr

16.02.2022Das Ober­verwaltungs­gericht Schleswig-Holstein hat in einem vorläufigen Rechts­schutz­verfahren entschieden, dass Anwohner einer Sackgasse grundsätzlich verpflichtet werden können, ihre Mülltonne zu einem dafür eingerichteten Sammelplatz zu bringen. Ein Anspruch auf eine "individuelle Lösung" zu Lasten der anderen Entgeltzahler oder auf Aufrechterhaltung der in der Vergangenheit praktizierten Müllentsorgung bestehe nicht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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