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29.04.2024
29.04.2024
10752 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

5-köpfige obdachlose Familie muss menschenwürdig untergebracht werden

10.03.2020Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Unterbringung einer seit sechs Monaten obdachlosen 5-köpfigen Familie, bestehend aus der Mutter, zwei minderjährigen und zwei volljährigen Töchtern, in zwei Zimmern von insgesamt 30 qm Größe nicht den rechtlichen Anforderungen genügt. Das Gericht verpflichtete die Stadt Köln, der Familie eine Obdach­losen­unterkunft zur Verfügung zu stellen, die zum einen ausreichend groß ist und zum anderen über getrennte Räume verfügt, die Rück­zugs­möglichkeiten eröffnen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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