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17.05.2024
17.05.2024
16735 Oberlandesgericht Zweibrücken

Zur Teilnahme des umgangs-, aber nicht sorgeberechtigten Elternteils an der Einschulungsfeier seines Kindes

08.09.2021Ein Recht zur Teilnahme an der Einschulungsfeier seines Kindes steht dem umgangs-, aber nicht sorgeberechtigten Elternteil dann nicht zu, wenn im Falle eines Aufeinandertreffens beider Elternteile der Austausch von Feindseligkeiten mit schlimmstenfalls traumatischen Folgen für das Kind ernsthaft zu befürchten sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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