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27.04.2024
27.04.2024
22522 Kanzlei Wrase

Zur Bezeichnung des Bestellbuttons

14.12.2023Dass ein Bestellbutton für die zahlungspflichtige Bestellung im Internet für Verbraucher:innen eindeutig identifizierbar sein muss, wissen die Akteure auf dem Onlinemarkt inzwischen. Dennoch gibt es immer wieder Versuche von Unternehmen, diese Rechtsvorschrift zu unterlaufen. Das Landesgericht Hildesheim verhandelte nun so einen Fall. Unzureichende Bezeichnung des Bestellbuttons Vorliegend hatte der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) gegen das Onlineunternehmen… ᐅZur Bezeichnung des BestellbuttonsDer Beitrag Zur Bezeichnung des Bestellbuttons erschien zuerst auf Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & Markenrecht, Datenschutz - Kanzlei Hamburg.Weiterlesen auf www.lawst.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.lawst.de
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