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29.04.2024
29.04.2024
11099 Verwaltungsgerichtshof München

Zulässigkeit einer Fahrtenbuchauflage auch nach Verkauf des Tatfahrzeugs

05.05.2020Eine Fahrtenbuchauflage gegen einen Fahrzeughalter ist auch dann möglich, wenn das Tatfahrzeug zwischenzeitlich verkauft wurde. Denn für die Fahrtenbuchauflage ist die Haltereigenschaft zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes maßgeblich. Dies hat der Ver­waltungs­gerichts­hof München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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