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29.04.2024
29.04.2024
18085 Oberverwaltungsgericht des Saarlandes

Zugehörigkeit zum Judentum begründet keine Klagebefugnis gegen Gedenktafel zur Erinnerung einer Militäreinheit im Zweiten Weltkrieg

17.03.2022Die Zugehörigkeit zum Judentum begründet für sich allein genommen keine Klagebefugnis gegen eine Gedenktafel zur Erinnerung einer Militäreinheit im Zweiten Weltkrieg, solange durch die Gedenktafel nicht die national­sozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt wird. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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