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02.05.2024
02.05.2024
19272 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Keine Klagebefugnis gegen Einführung "Wiener Ampelmännchen" in München

06.09.2022Gegen die Einführung der "Wiener Ampelmännchen" in München besteht keine Klagebefugnis. Es liegt zudem keine unzulässige staatliche Einflussnahme vor. Dies hat der Bayerische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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