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17.10.2025
17.10.2025
27214 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Zinsswaps als Betriebsausgaben richtig einordnen

17.10.2025Konnexität zum Darlehen nachweisen und halten Zinsswaps können betriebliche Zinsrisiken entschärfen – steuerlich anerkannt wird das aber nur unter engen Voraussetzungen. Der BFH stellt klar: Ohne eine nachweisbare Verknüpfung zum betrieblichen Darlehen und eine konsequente betriebliche Behandlung von Anfang an, droht die Einordnung als Kapitaleinkünfte mit strenger Verlustverrechnung. Was das konkret bedeutet und wie Sie typische Fehler […]Der Beitrag Zinsswaps als Betriebsausgaben richtig einordnen erschien zuerst auf Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwaelte.Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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