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29.04.2024
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12356 Verwaltungsgericht Neustadt

Ziegen und Schafe auf Tierschutzhof benötigen vorerst keine Ohrmarken

09.10.2020Die Betreiberin eines Tierschutzhofs muss bis auf Weiteres ihren Ziegen und Schafen keine Ohrmarken anbringen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit Beschluss vom 28. September 2020 entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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