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30.04.2024
30.04.2024
19933 Oberverwaltungsgericht Münster

Ausnahme für eine weitere Beratungsstelle ohne Leitung durch einen anderen Steuerberater

04.01.2023Das Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe einem Steuerberater eine Ausnahmegenehmigung dafür erteilen muss, dass dieser seine weitere, circa 40 km von seiner beruflichen Niederlassung entfernte Beratungsstelle ohne einen anderen Steuerberater als Leiter betreiben darf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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