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28.04.2024
28.04.2024
10543 Finanzgericht Münster

Zahlungen von Jugendämtern an Tagesmutter sind steuerpflichtig

24.02.2020Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter nicht ausschließlich für Zwecke der Erziehung bestimmt und damit nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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