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05.05.2024
05.05.2024
15252 Bundessozialgericht

Zahlungen der Krankenkassen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verfassungswidrig

21.05.2021Der GKV-Spitzenverband durfte die vom Gesetzgeber angeordneten Zahlungen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweigern, weil die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verfassungswidrig sind. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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