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30.04.2024
30.04.2024
14236 Verfassungsgerichtshof des Saarlandes

Wettannahmestellen privater Anbieter: Reine Entgegennahme von Wettscheinen, Dokumenten und Zahlungsmitteln außerhalb der Geschäftsräume erlaubt

05.03.2021Der Verfassungs­gerichtshof des Saarlandes hat der Verfassungs­beschwerde einer Inhaberin mehrerer privater Wettannahmestellen gegen die coronabedingte Betriebsuntersagung insoweit stattgegeben, als der Betrieb nach der saarländischen Corona-Verordnung auch dann untersagt wird, wenn eine reine Entgegennahme von Wetten erfolgt. Der Zugang zu den Innenräumen der Wettannahmestellen bleibt verboten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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